Wenn Sie sich mit dem Gedanken einer Baumfällung beschäftigen, müssen Sie sich heutzutage oftmals mit Rechtsvorschriften auseinander setzen.
In der Regel ist es so, dass Sie vor Beginn der Fällarbeiten eine Genehmigung einzuholen haben.
Dies gilt besonders bei einer Baumfällung von Laub.- oder Nadelbäumen, ab einem Stammdurchmesser von 10 cm, bzw. 30 cm.
Viele Vorschriften und Anträge finden Sie auf dieser Seite.
Wir bieten, dort wo Hebebühnen oder anderes Großgerät nicht hinkommt, professionelle Baumarbeiten an.
Auf Ihren Wunsch entsorgen wir Baum und Wurzel.
Vor der Fällung wird jeder Baum von uns besichtigt, um Ihnen ein individuelles Angebot zu erstellen und den Ablauf zu besprechen.
BAUMFÄLLUNG
Problemfällungen durch ausgebildete Baumkletterer.
BAUMPFLEGE
Kronenpflege
Totholzentfernung
Kroneneinkürzung
Sturmschaden-Beseitigung
WURZELFRÄSEN
HÄCKSELARBEITEN
SEILKLETTERTECHNIK
RODUNGSARBEITEN
BAUFELDRÄUMUNG
und vieles mehr...
Umgestürzte, entwurzelte oder abgebrochene Bäume?
Eine Beurteilung solcher Situationen ist Erfahrungssache.
Über diese Erfahrung verfügen wir und wir setzen sie gerne für Sie ein.
Egal, ob eine ganze Baumkrone abgerissen ist oder ein Baum umzustürzen droht, wir finden immer eine Lösung.
Sprechen Sie uns gerne an!
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