Wer sich mit dem Gedanken an Baumfällung einschließlich Wurzelrodung beschäftigt, muss sich vor Beginn der Arbeiten oftmals mit den Rechtsvorschriften auseinander setzen. In der Regel wird es so sein, dass vor Beginn der Fällarbeiten von Bäumen eine Genehmigung einzuholen ist. Insbesondere bei einer geplanten Baumfällung von Laubbäumen und Nadelbäumen, ab einen Stammdurchmesser von 10 cm, bzw. einen Stammumfang von 30 cm, wird eine Genehmigung erforderlich. Dieser Stammdurchmesser oder Stammumfang wird in einer Höhe von 1 Meter über Bodenoberfläche gemessen.
Verankert sind diese Angaben und Rechtsvorschriften in den Baumschutzsatzungen der jeweiligen Gemeinden und sind einzusehen beim zuständigen Ordnungsamt oder Umweltamt, wo auch die erforderliche Genehmigung beantragt werden kann. Ausgenommen von diesen Satzungen sind Obstbäume in Kleingartenanlagen.
Wir bieten ihnen eine preiswerte Baumfällung wo Hebebühnen oder andere große Geräte vielleicht nicht hinkommen ohne gleich ihren mühevoll gepflegten Garten umzugraben. Zusätzlich entsorgen wir den ganzen Baum + Wurzel, wenn Sie es wünschen.
Vor der Fällung wird jeder Baum genau besichtigt um sich ein Bild zumachen. Vor Ort werden wir dann den Ablauf mit ihnen besprechen.
Folgende Arbeiten bieten wir an:
BAUMFÄLLUNG:
Problemfällungen durch ausgebildete Baumkletterer. Sichere Baumfällung durch
ABSEILSYSTEM
BAUMPFLEGE:
-Kronenpflege
-Totholzentfernung
-Kroneneinkürzung
-Sturmschaden-Beseitigung
-Stubbenfräse
SEILKLETTERTECHNIK
RODUNGSARBEITEN
STURMSCHADENBESEITIGUNG
Baufeldräumung
Umgestürzte, entwurzelte oder abgebrochene
Bäume?
Die Beurteilung der Situation ist Erfahrungssache. Über diese Erfahrung verfügen wir, und wir setzen sie gerne für Sie ein. Egal, ob ein ganzer Baum auf Ihrem Hausdach liegt
oder "nur" umzustürzen droht, Baumkronen abgerissen sind und in Ihrem Garten liegen: Wir sind für Sie da und finden immer eine
Lösung.
Häckslerarbeiten
UND VIELES MEHR...
Sprechen Sie uns an, wenn sie noch Fragen haben.
Mit freundlichen Grüßen
Team Holzwolf